Für viele ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten oder Rente beziehen möchten, ist die Anrechnung ihrer ukrainischen Arbeitszeiten von großer Bedeutung. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Bestimmungen und Möglichkeiten.
Rechtliche Grundlagen
Sozialversicherungsabkommen Deutschland-Ukraine
Das Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine über soziale Sicherheit ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt die Koordinierung der Rentenversicherungssysteme beider Länder und ermöglicht die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten.
Übergangszeit
Komplizierte Anrechnung, da kein direktes Abkommen existierte. Sowjetische Zeiten wurden teilweise berücksichtigt.
Sozialversicherungsabkommen
Systematische Anrechnung ukrainischer Arbeitszeiten wird möglich. Vereinfachte Verfahren werden eingeführt.
Politische Änderungen
Trotz politischer Umbrüche bleibt das Abkommen bestehen. Dokumentenbeschaffung wird schwieriger.
Kriegszeit
Besondere Regelungen für ukrainische Flüchtlinge. Vereinfachte Verfahren bei fehlenden Dokumenten.
Welche ukrainischen Zeiten können angerechnet werden?
Anrechenbare Zeiten
- Beitragspflichtige Beschäftigung in der Ukraine
- Selbstständige Tätigkeit mit Sozialversicherung
- Zeiten des Militärdienstes
- Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug
- Zeiten der Kindererziehung (begrenzt)
- Zeiten des Studiums an ukrainischen Hochschulen (begrenzt)
Nicht anrechenbare Zeiten
- Schwarzarbeit ohne Sozialversicherung
- Zeiten ohne dokumentierte Beschäftigung
- Schul- und Ausbildungszeiten (außer Hochschule)
- Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
- Hausfrau-/Hausmannzeiten ohne Kinder
Benötigte Dokumente
Standarddokumente (wenn verfügbar)
Das wichtigste Dokument zur Nachweis der Arbeitszeiten
Bescheinigung des ukrainischen Pensionsfonds
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, wenn vorhanden
Ersatzdokumente bei Verlust
- Zeugenaussagen: Bestätigungen von ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten
- Arbeitsverträge: Falls noch vorhanden oder kopierbar
- Betriebsbestätigungen: Bescheinigungen noch existierender Unternehmen
- Bankbelege: Kontoauszüge mit Gehaltsüberweisungen
- Steuerunterlagen: Steuerbescheinigungen oder -erklärungen
Berechnungsbeispiel
Beispielfall: Irina, geboren 1965
20 Jahre Arbeit als Lehrerin in Kiew
→ 20 Jahre anrechenbare Zeit
25 Jahre Arbeit in Deutschland
→ 25 Jahre deutsche Beitragsjahre
Rentenberechnung:
Hinweis: Die ukrainische Rente wird in der Ukraine beantragt und ausgezahlt. Die Beträge sind Schätzwerte und können je nach Einzelfall variieren.
Praktische Tipps für den Antrag
Frühzeitig sammeln
Beginnen Sie mindestens 2 Jahre vor dem Renteneintritt mit der Sammlung aller ukrainischen Dokumente.
Offizielle Übersetzungen
Alle ukrainischen Dokumente müssen von vereidigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Vollständigkeit prüfen
Lücken im Versicherungsverlauf sollten mit allen verfügbaren Mitteln geschlossen werden.
Professionelle Hilfe
Bei komplexen Fällen lohnt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Rentenberater.
Besonderheiten seit 2022
Erleichterungen für ukrainische Flüchtlinge
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem ukrainischen Rentenfall?
Unser ukrainischsprachiger Berater Oleksandr Shevchenko hilft Ihnen gerne bei der Anrechnung Ihrer ukrainischen Arbeitszeiten.