Das Jahr 2024 bringt wichtige Neuerungen für die Anrechnung internationaler Arbeitszeiten in der deutschen Rente. Diese Änderungen betreffen besonders Personen mit Arbeitsbiographien in mehreren EU-Ländern.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Vereinfachtes Antragsverfahren

Ab Januar 2024 wurde das Antragsverfahren für die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten deutlich vereinfacht. Die Deutsche Rentenversicherung hat neue digitale Schnittstellen zu den Rentenversicherungen anderer EU-Länder eingerichtet.

Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Anträge mit internationalen Komponenten wurde von durchschnittlich 8-12 Monaten auf 4-6 Monate reduziert.

2. Neue Länder im Abkommen

2024 wurden die Sozialversicherungsabkommen mit folgenden Ländern erweitert oder neu geschlossen:

  • Ukraine: Vereinfachte Anrechnung von Arbeitszeiten vor 2014
  • Moldau: Neues bilaterales Abkommen seit März 2024
  • Serbien: Erweiterte Bestimmungen für Selbstständige

3. Digitale Nachweise

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Einführung digitaler Nachweise. Viele EU-Länder akzeptieren nun elektronische Bescheinigungen über Versicherungszeiten, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Was bedeutet das für Sie?

Schnellere Bearbeitung

Ihre Anträge werden deutlich schneller bearbeitet, da weniger manuelle Prüfungen erforderlich sind.

Weniger Papierkram

Digitale Nachweise reduzieren den Aufwand für die Beschaffung von Dokumenten erheblich.

Höhere Renten

Durch genauere Erfassung können mehr Zeiten angerechnet werden, was zu höheren Renten führt.

Praktische Tipps für Ihren Antrag

  1. Frühzeitig beantragen: Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.
  2. Vollständige Unterlagen: Sammeln Sie alle verfügbaren Nachweise über ausländische Arbeitszeiten.
  3. Professionelle Hilfe: Bei komplexen Fällen lohnt sich die Unterstützung durch einen Rentenberater.
  4. Digitale Services nutzen: Nutzen Sie die neuen Online-Services der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Stolpersteine vermeiden

Achtung: Auch mit den neuen Bestimmungen bleiben einige Fallstricke bestehen. Unvollständige Anträge oder fehlende Übersetzungen können zu Verzögerungen führen.

Besonders bei folgenden Situationen sollten Sie vorsichtig sein:

  • Arbeitszeiten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
  • Selbstständige Tätigkeit im Ausland
  • Unterbrechungen in der Versicherungszeit
  • Doppelte Versicherung in mehreren Ländern

Fazit

Die Neuerungen 2024 sind ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der internationalen Rentenanrechnung. Trotz der Verbesserungen bleibt eine fachkundige Beratung bei komplexen Fällen unerlässlich. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, aber lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten.

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